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   OLG Karlsruhe, 22.03.2022 - 8 U 177/20   

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OLG Karlsruhe, 22.03.2022 - 8 U 177/20 (https://dejure.org/2022,6508)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.03.2022 - 8 U 177/20 (https://dejure.org/2022,6508)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. März 2022 - 8 U 177/20 (https://dejure.org/2022,6508)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 31 BGB, § 123 BGB, § 134 BGB, § 142 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB
    Schadensersatzforderung aus sittenwidriger Schädigung beim Kauf eines Dieselfahrzeugs mit Automatikgetriebe und unterschiedlichen Schaltpunkten für den Prüfstand einerseits und für die Straße andererseits

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 63 Abs. 2 ; GKG § 48 ; ZPO § 3
    Streitwertfestsetzung für ein Berufungsverfahren; Aufrechnung von gleichartigen Geldansprüchen; Wertersatzanspruch für die Nutzung eines Fahrzeugs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2022 - 8 U 177/20
    Dabei trägt die Darlegungs- und Beweislast für diese Voraussetzung nach allgemeinen Grundsätzen der Kläger als Anspruchsteller (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, juris Rn. 35).

    Es genügt nicht, wenn die relevanten Tatumstände lediglich objektiv erkennbar waren und der Handelnde sie hätte kennen können oder kennen müssen oder sie sich ihm sogar hätten aufdrängen müssen; in einer solchen Situation ist lediglich Fahrlässigkeit gegeben (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, BGHZ 225, 316-352, Rn. 61 - 62).

    Die genannten Bestimmungen schützen nicht das Interesse des Käufers eines Neuwagens oder dasjenige des Käufers eines Gebrauchtwagens, nicht zur Eingehung einer ungewollten Verbindlichkeit veranlasst zu werden, und sind daher keine Schutzgesetze zugunsten des Klägers (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, juris Rn. 76).

  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2022 - 8 U 177/20
    Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist Zurückhaltung geboten; in der Regel wird sie nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte gerechtfertigt werden können (BGH, Beschluss vom 28.01.2020, - VIII ZR 57/19 -, Rn. 8 m.w.N.).

    Greifbare Anhaltspunkte für die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung liegen nicht erst dann vor, wenn das KBA bezüglich des konkreten Fahrzeugtyps eine Rückrufaktion angeordnet hat (BGH, Beschluss vom 28.01.2020, a.a.O., Rn. 13).

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2022 - 8 U 177/20
    Zudem scheidet eine Haftung nach diesen Bestimmungen mangels stoffgleichen Vermögensschadens aus, denn es besteht keine Stoffgleichheit einer etwaigen Vermögenseinbuße des Klägers, die im Erhalt einer minderwertigen Gegenleistung für den Kaufpreis liegen könnte, mit den denkbaren Vermögensvorteilen, die ein verfassungsmäßiger Vertreter der Beklagten für sich oder einen Dritten erstrebt haben könnte (BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 5/20 -, juris Rn. 24 ff.).
  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20

    Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2022 - 8 U 177/20
    Insbesondere kann nicht angenommen werden, dass die für die Beklagte handelnden Personen bei der Implementierung des Thermofensters in dem Bewusstsein handelten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.03.2021 - VI ZR 889/20 - juris Rn. 25 ff.).
  • BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 190/19

    Zum sog. Dieselskandal: Ersatzlieferung eines erheblich höherwertigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2022 - 8 U 177/20
    Zwar vermag die rechtliche Bewertung durch das KBA die Beurteilung, ob eine Abschalteinrichtung nach dem Maßstab des Art. 5 Abs. 2 S. 2 Buchst. A VO (EG) 715/2007 zulässig ist, einer eigenständigen zivilrechtlichen Prüfung nicht zu entziehen (BGH, Urteil vom 08.12.2021 - VIII ZR 190/19 -, juris Rn. 79) und der Senat teilt diese Auffassung auch nicht (Senat, Urteil vom 07.12.2021 - 8 U 45/20 -).
  • OLG Stuttgart, 16.06.2020 - 16a U 228/19

    Dieselabgasskandal: Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2022 - 8 U 177/20
    Ausreichend aber auch notwendig ist, dass ein vergleichbarer Fahrzeugtyp desselben Herstellers wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen vom KBA bereits zurückgerufen wurde oder anderweitige Erkenntnisse hinsichtlich vergleichbarer Fahrzeugtypen vorliegen, die auf eine unzulässige Abschalteinrichtung hindeuten (OLG Stuttgart, Urteil vom 16.06.2020 - 16a U 228/19 -, juris Rn 91).
  • OLG Karlsruhe, 14.05.2021 - 8 U 14/20

    Erwerb eines Dieselfahrzeugs: Haftung des Kraftfahrzeugherstellers aus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2022 - 8 U 177/20
    Wie dem ständig mit Dieselsachen befassten Senat aus einer in einem anderen Verfahren (Az: 8 U 14/20) vorgelegten Auskunft des KBA vom 08.12.2020 zu EU 5-Fahrzeugen bekannt ist, waren Angaben zur genauen Bedatung des Thermofensters zudem im Zeitpunkt der Typgenehmigung für solche Fahrzeuge (vor 2016), zu denen auch das streitgegenständliche Fahrzeug gehört, - zumindest nach der Verwaltungspraxis des KBA - nicht erforderlich.
  • OLG Koblenz, 11.08.2021 - 13 U 202/21
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2022 - 8 U 177/20
    In einem solchen Fall kann jedoch nicht angenommen werden, dass die Beklagte bei dem Einsatz des WLP den - auch nur bedingten - Vorsatz hatte, das KBA würde zum Schaden von Fahrzeugerwerbern Maßnahmen ergreifen, die den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeugs gefährden könnten (vgl. ähnlich OLG Koblenz, Urteil vom 11.08.2021 - 13 U 202/21 -, juris Rn. 32).
  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2022 - 8 U 177/20
    Ein Fahrzeug weist einen (wesentlichen) Sachmangel im Sinne von § 434 BGB auf, wenn es werksseitig mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung gemäß Art. 5 Abs. 2 S. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 (nachfolgend: VO 715/2007/EG) versehen ist und deshalb die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die für die Zulassung zum Straßenverkehr zuständige Zulassungsbehörde besteht (BGH, Beschluss vom 08. Januar 2019 - VIII ZR 225/17 -, juris Rn. 5 ff.).
  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2022 - 8 U 177/20
    Insbesondere bei mittelbaren Schädigungen kommt es ferner darauf an, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der Ansprüche aus § 826 BGB geltend macht (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19 -, juris Rn. 14).
  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08

    Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest

  • OLG Karlsruhe, 18.07.2019 - 17 U 160/18

    Inanspruchnahme von Vertragshändler und Kraftfahrzeughersteller wegen des Kaufs

  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

  • BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 238/96

    Verjährung der Ansprüche des Käufers wegen Verletzung einer Beratungspflicht

  • OLG Karlsruhe, 22.08.2023 - 8 U 86/21

    Haftung eines Pkw-Herstellers für ein Dieselfahrzeug mit Thermofenster;

    Entsprechend hat der Senat das Bestehen einer sittenwidrigen Schädigung bei einem Einsatz von Thermofenstern in der Vergangenheit bereits verneint (etwa Urteil vom 26. April 2022 - 8 U 232/21 - Urteil vom 22. März 2022 - 8 U 177/20 - Urteil vom 8. Oktober 2021 - 8 U 12/20 - Urteil vom 14. Mai 2021 - 8 U 14/20 -, jeweils in juris).

    Fahrzeugtypen sind im vorgenannten Sinn vergleichbar, wenn sie über denselben Motor oder Motortyp verfügen und in dieselbe Schadstoffklasse (Euro 5 oder Euro 6) fallen; Vergleichbarkeit der Motoren liegt vor, wenn die Motoren vom gleichen Hersteller stammen und die gleichen technischen Grundkonfigurationen aufweisen (vgl. Senat, Urteil vom 22. März 2022 - 8 U 177/20 -, Rn. 57 m. w. N., juris).

  • OLG Celle, 14.12.2022 - 16 U 201/22
    Im Typgenehmigungsverfahren mussten keine Angaben zur Getriebeschaltpunktsteuerung gemacht werden, sodass insoweit auch ein täuschungsähnliches Verhalten gegenüber dem KBA nicht naheliegt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 22. März 2022 - 8 U 177/20 , juris Rn. 70; OLG Schleswig, Beschluss vom 18. Juli 2022 - 7 U 198/21, juris Rn. 20; OLG Brandenburg, Urteil vom 14. Juli 2022 - 5 U 80/21, juris Rn. 34).

    Die besondere Steuerung des Getriebes durch das Warmlaufschaltprogramm auf dem Prüfstand hat damit jedenfalls nur mittelbare Auswirkungen auf die Emissionen und auf die Einhaltung des NOx-Grenzwerts (vgl. ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 22. März 2022 - 8 U 177/20 , aaO Rn. 71; OLG Schleswig, Beschluss vom 18. Juli 2022 - 7 U 198/21, aaO Rn. 20; OLG Brandenburg, Urteil vom 14. Juli 2022 - 5 U 80/21, aaO Rn. 35).

    Daher liege schon aus formalen Gründen keine Abschalteinrichtung gemäß Art. 3 Nr. 10 der VO (EG) Nr. 715/2007 vor (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Urteil vom 22. März 2022 - 8 U 177/20 , aaO Rn. 73; OLG Brandenburg, Urteil vom 14. Juli 2022 - 5 U 80/21, aaO Rn. 36).

    Anders als der vom KBA beanstandeten Aufheizstrategie wird durch den eingelegten Getriebegang aber nicht die Arbeitsweise des Emissionskontrollsystems als solches auf dem Prüfstand verändert, indem wie bei der Aufheizstrategie die NH3-Konzentration im SCR-Katalysator erhöht wird (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 22. März 2022 - 8 U 177/20 , aaO Rn. 74; OLG Brandenburg, Urteil vom 14. Juli 2022 - 5 U 80/21, aaO Rn. 37).

    Selbst das KBA vertritt die Auffassung, dass die Schaltpunktsteuerung des automatischen Getriebes nicht Teil des Emissionskontrollsystems sei, da es die Emissionsstrategien des Emissionskontrollsystems nicht berühre (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 22. März 2022 - 8 U 177/20 , aaO Rn. 73; OLG Brandenburg, Urteil vom 14. Juli 2022 - 5 U 80/21, aaO Rn. 37).

  • OLG Karlsruhe, 13.12.2023 - 6 U 198/20
    Der Zweck dieses - nicht an beide Vertragsparteien gerichteten - Verbots erfordert nicht die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts, die dem Käufer die Gewährleistungsrechte aus § 437 BGB nähme (vgl. Senat, Urteil vom 26. Januar 2022 - 6 U 128/20, juris Rn. 186 mwN; dazu ausführlich OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Juli 2019 - 17 U 160/18, WM 2019, 1510, 1512; ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 22. März 2022 - 8 U 177/20, juris Rn. 39; offengelassen bei BGH, Beschluss vom 9. Juni 2020 - VIII ZR 315/19, NJW 2020, 3312 Rn. 22 f).
  • OLG Brandenburg, 23.06.2022 - 5 U 80/21

    Ansprüche des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

    Diese Sichtweise der Beklagten entspricht der Rechtsauffassung des KBA (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 22.03.2022, 8 U 177/20, Rz. 67).

    In einem solchen Fall kann jedoch nicht angenommen werden, dass die Beklagte bei dem Einsatz des WLP den - auch nur bedingten - Vorsatz hatte, das KBA würde zum Schaden von Fahrzeugerwerbern Maßnahmen ergreifen, die den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeugs gefährden könnten (vgl. ähnlich OLG Koblenz, Urteil vom 11.08.2021 - 13 U 202/21 -, Rn. 32; OLG Karlsruhe, Urteil v. 22.03.2022, 8 U 177/20).

  • OLG Naumburg, 04.08.2023 - 7 U 77/22

    Erwerb eines Diesel-Gebrauchtwagens: Schadensersatzanspruch wegen einer

    Würde der hier streitbefangene Fahrzeugtyp dieselben Abschalteinrichtungen aufweisen wie die vom KBA beanstandeten Fahrzeuge, gäbe es nämlich keinen vernünftigen Grund, diesen Fahrzeugtyp anders zu behandeln und keinen verpflichtenden Rückruf anzuordnen (vgl. ebenso: OLG Hamm, Urteil vom 22. März 2022 - 8 U 177/20, Rdn. 84 zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 14.07.2022 - 5 U 80/21
    Diese Sichtweise der Beklagten entspricht der Rechtsauffassung des KBA (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 22.03.2022, 8 U 177/20, Rz. 67).

    In einem solchen Fall kann jedoch nicht angenommen werden, dass die Beklagte bei dem Einsatz des WLP den - auch nur bedingten - Vorsatz hatte, das KBA würde zum Schaden von Fahrzeugerwerbern Maßnahmen ergreifen, die den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeugs gefährden könnten (vgl. ähnlich OLG Koblenz, Urteil vom 11.08.2021 - 13 U 202/21 -, Rn. 32; OLG Karlsruhe, Urteil v. 22.03.2022, 8 U 177/20).

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